WELT INTERVIEW: Verbraucher haben das Recht Pauschalreisen kostenlos zu stornieren

Von WELT Nachrichtensender
Veröffentlicht am 05.05.2020


per skype zugeschaltet es jetzt felix
mettmann von der verbraucherzentrale
zuständig für mobilität und reisen hält
man ich wusste sie hallo
lasst uns über das thema reisen eben
noch mal sprechen niedersachsen macht ab
ende mai ja die hotels wieder auf andere
bundesländer gilt das noch nicht vom
ausland mal ganz zu schweigen
was bedeutet das denn für die planung
des sommerurlaubs der deutschen die
bürger hängen doch da praktisch in der
luft die verbraucher und
verbraucherinnen wissen im moment nicht
ob sie ihren urlaub antreten können wenn
sie ein gebucht haben und das gilt nicht
nur für auslandsreisen sondern auch für
die reise nach mecklenburg vorpommern an
die ostsee nach schleswig holstein
ja sie hängen moment die hände luft und
hätten gerne klarheit
inwiefern müsste die bundesregierung
jetzt eingreifen und zum beispiel
stornoregeln zugunsten der verbraucher
ändern oder auch gutscheine rechtlich
und finanziell absichern falls der
reiseanbieter dann doch pleite geht ja
das große problem ist dass die
reiseveranstalter jetzt eben für reisen
die im mai im juni auch im juli und
august stattfinden
aber vor allen dingen ist erstmal im mai
und juni restzahlungen verlangen und das
sind die großen summen die jetzt für
pauschalreisen fällig werden und die
verbraucher die fragen sich zu recht
findet diese reise überhaupt statt eine
auslandsreise nach spanien einer
auslandsreise in die usa kann ich da
überhaupt hinfliegen sind da überhaupt
restaurants geöffnet oder auf was muss
ich mich da einstellen und gleichwohl
verlangen die reiseveranstalter nun dass
sie die restzahlungen vornehmen müssen
und weil eben das eine wichtige frage
ist haben wir der verbraucherzentrale
bundesverband ein gutachten in auftrag
gegeben was jetzt holte veröffentlicht
wurde
und da heißt es ganz klar nicht nur für
den zeitraum der offiziellen
reisewarnung des auswärtigen amtes die
ja nur bis 14 juni geht sondern auch
darüber hinaus für alle reisen bis ende
august sogar haben verbraucher das recht
ihren pauschalurlaub kosten
zu stornieren jetzt sagt die
reisebranche aber die widerspricht dem
und sagt es sei gar nicht so also wenn
ich jetzt als urlaubs buchen da zwischen
den stühlen sitze habe ich denn da
überhaupt lebend eine rechtssicherheit
gerade wir haben dieses gutachten auch
gerade deshalb angefordert um etwas mehr
klarheit zu bringen und um das große
märchen der reisebranche auch ein stück
weit zu entzaubern die nämlich sagen wer
jetzt storniert der muss mit hohen
stornokosten rechnen das stimmt nämlich
in dieser pauschalität überhaupt nicht
sobald das ist das ist reiserecht
deutsches reiserecht sobald es unsicher
ist ob meine reise überhaupt in dem in
dem gebuchten umfang stattfinden kann
und das heißt eben auch wenn restaurants
geschlossen sind vor ort
oder wenn ich im flug gar nie antreten
kann zu einer auslandsreise dann ist es
sehr wahrscheinlich dass diese reise mit
einem erheblichen mangel oder erheblich
beeinträchtigt ist
und dann habe ich das recht jetzt stand
heute kostenlos zu stornieren und der
außenminister maas hat auch gesagt auch
das dass die sommerferien quasi ins
wasser fallen was zumindest
auslandsreisen betrifft weil er
durchblicken hat lassen dass die
reisewarnung die offiziere auch
sicherlich verlängert wird nachdem
vierzehnter juni
da sollten sich verbraucher auf gar
keinen fall verunsichern lassen
dieses recht haben sie und wenn es dann
aber doch diskussionsbedarf gibt muss
ich mit der notfalls ein anwalt nehmen
ich würde auf jeden fall auch raten weil
wirklich jeder pauschalurlaub auch
anders gelagert ist sich rechtliche
beratung zu holen das sind auf jeden
fall die verbraucherzentrale vor ort die
helfen und beraten
oder man nimmt sich ein rechtsanwalt
aber mit diesen gutachten in auftrag
gegeben haben
da herrscht jetzt ein stück weit
klarheit und das sollte auch verbraucher
und urlaube ermuntern ihre rechte
durchzusetzen
wenn ich jetzt eine pauschalreise hat
dann habe ich ja möglicherweise auch
noch einen sicherungsschein der mich da
rechtlich
abfängt aber wie ist es bei
individualreisenden wenn ich also flug
und unterkunft separat gebucht habe und
der hotelier oder der
ferienwohnungsbesitzer im ausland sitzt
das macht die ganze sache natürlich sehr
schwierig aber man hat dennoch auch das
recht wenn vor ort nämlich ja die
touristischen infrastrukturen
restaurants hotels und so weiter gar
nicht auf offen haben dann ist das eine
erhebliche beeinträchtigung und ich kann
auch von von hotelbuchungen die kann ich
auch studieren
aber das hängt wirklich von den von der
von der lage vor ort ab und da muss ich
an ganz genau schauen wie ist die lage
vor ort und da reichen keine pauschalen
reisehinweise durch das auswärtige amt
dass das wird erheblich komplizierter
und hinzu kommt eben auch wenn der wenn
das hotel leben im ausland sitzt da gilt
häufig auch dass dort die gerecht und
das macht mir die durchsetzung seiner
rechte natürlich besonders schwer sagt
felix mettmann von der
verbraucherzentrale zuständig für
mobilität und reisen vielen dank für das
gespräch
vielen dank

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