BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Staatsanleihenkäufe der EZB verstößt teilweise gegen Grundgesetz
der aufkauf von staatsanleihen durch die
europäische zentralbank ist teilweise
verfassungswidrig
das hat nun das bundesverfassungsgericht
entschieden konkret geht es um den
aufkauf von staatsanleihen durch die ezb
mit dem seit jahren vor allem die
wirtschaft in den schwer verschuldeten
staaten der eurozone gestützt wird diese
kaufprogramme verstoßen teilweise gegen
das deutsche grundgesetz weil die
bundesregierung und der bundestag die
ezb beschlüsse nicht geprüft haben
nach ansicht des
bundesverfassungsgerichts überschreitet
die ezb damit ihre kompetenzen das
vorurteil ist keine leichte kost
erstmals in seiner geschichte stellt das
bundesverfassungsgericht fest dass
handlungen und entscheidungen
europäische organe offensichtlich nicht
von der europäischen kompetenzordnung
gedeckt sind und daher in deutschland
keine wirksamkeit entfalten können man
spricht insofern von ultra ihre sagten
die ezb habe nicht ausreichend unter
beweis gestellt dass das
anleihekaufprogramm verhältnismäßig sei
denn obwohl die käufe risikobehafteter
staatsanleihen massive
wirtschaftspolitische folgen für nahezu
alle eu bürger hätten gebe es keine
ausreichende demokratische kontrolle der
maßnahmen dies stelle den sogenannten
ultra wie iris akt der gegen das
deutsche grundgesetz verstoße
das urteil war angesichts der
milliardenschweren programme der ezb in
der korona krise mit spannung erwartet
worden
die karlsruher richter machten
allerdings deutlich dass über diese
aktuellen hilfsmaßnahmen nicht
entschieden worden sei
gleichwohl räumten die richter ein meine
damen und herren zeiten wie diesen in
denen die europäische solidarität in nie
dagewesener weise herausgefordert wird
mag die heutige entscheidung auf den
ersten blick irritierend wirken
bundesregierung und bundestag sind nach
dem urteil nun verpflichtet auf eine
verhältnismäßigkeitsprüfung durch die
ezb hinzuwirken
0 Kommentare