BADEN-WÜRTTEMBERG: Polizei darf auf Corona-Daten zugreifen
die polizei in baden württemberg darf ab
sofort auf die daten der
gesundheitsämter zur corona infizierten
zu greifen
seit dem 5 mai gibt es eine neu
erlassene verordnung die die rechtliche
grundlage dafür liefert mit einer
einschränkung die weitergabe von daten
darf nur in begründeten einzelfällen
geschehen
schon in den wochen zuvor hatten einige
gesundheitsämter in dem bundesland
listen von corona erkrankten an die
polizei weitergegeben
damals noch ohne eine rechtliche
grundlage das ist nun eine verordnung
dafür gibt stößt trotzdem auf kritik
baden-württembergs innenminister thomas
strobl erklärte dagegen das wissen dass
jemand an krone erkrankt sei sei mit der
beste schutz vor einer ansteckung
erlaubt es die datenabfrage bei
einsätzen zur verfolgung von straftaten
bei ordnungswidrigkeiten nach dem
infektionsschutzgesetz und zur
überwachung von quarantänemaßnahmen
polizisten können so nach der eingabe
des namens der anschrift und des
geburtsdatums information über eine
mögliche corona infizierung und die
anordnung von quarantänemaßnahmen
erhalten daten von menschen die nicht
mehr ansteckend sind würden arbeits
täglich aus dem abfrage system gelöscht
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