Corona-Lockerungen: Das ist ab Mittwoch in Hamburg wieder erlaubt

Von abendblatttv
Veröffentlicht am 12.05.2020


vielleicht zunächst wie üblich ein paar
angaben zu den heutigen zahlen zur
heutigen situation wir haben ja in der
letzten zeit immer sehr niedrige
zweistellige zuwachsraten neue
infektionsfälle gehabt das ist auch
heute so 13 zusätzlich positiv getestete
mittlerweile ist es so dass über 85
prozent der menschen die in hamburg
erkrankt waren wieder genesen sind und
die zahl der akut infizierten auf 450
gesunken ist gesunken ist auch die zahl
derjenigen die im krankenhaus versorgt
werden 105 hamburgerinnen und hamburger
insgesamt davon 42 auf der
intensivstation über die pandemie über
den gesamten verlauf sind es insgesamt
inzwischen 7 174 menschen wieder aus dem
krankenhaus entlassen worden
70 prozent davon nach hause 20 prozent
sind leider verstorben zehn prozent sind
in andere einrichtungen verlegt worden
die todeszahl für hamburg ist heute 200
nach den untersuchungen des instituts
für rechtsmedizin 216
nach den zahlen des robert koch
instituts man kann wirklich sagen dass
wir die möglichkeit die wir jetzt haben
nämlich zu lockern wieder einen
deutlichen schritt hin zum normalen
leben zu machen wie wir es kennen das
die hamburgerinnen und hamburger wir
alle und das in den letzten wochen durch
viel disziplin und auch rücksichtnahme
aufeinander erarbeitet haben und es ist
wichtig ich will das auch noch mal
unterstreichen die lockerungen werden
nur funktionieren wenn sich alle
verantwortlichen in den einrichtungen
und betrieben
die wir jetzt wieder eröffnen wo wir
auflagen lockern an die regeln halten
und wenn das auch jeder in seinem
persönlichen privaten bereich tut also
abstandsregeln hygieneregeln
das muss weiter beachtet werden wir
wollen nicht in die situation kommen
dass was wir jetzt erlauben wieder
zurücknehmen zu wollen
im gegenteil wir wollen ja gerne auch
weiter gehen und zum beispiel im bereich
kita und schule wieder zur normalität
zurück kommen schrittweise und das geht
eben nur wenn die infektionszahlen nicht
weiter ansteigen
deshalb gilt weiterhin das abstandsgebot
ein meter fünfzig das gebot mund nasen
bedeckung zu tragen im einzelhandel in
im öpnv und auch soziale kontakte nur
unter den erlaubten rahmenbedingungen zu
pflegen
wir erweitern das etwas bisher durfte
ein öffentlicher aufenthalt nur mit den
eigenen haushaltsangehörigen und einer
weiteren person stattfinden jetzt
erlauben wir das auch zwei haushalte im
öffentlichen raum zusammentreffen aber
begrenzen das auf insgesamt maximal zehn
personen
wir lassen wie dazu
und darüber bin ich auch sehr
erleichtert dass wir das tun können
besucher in pflegeeinrichtungen das war
schon ein harter eingriff wir haben
vielen pflegebedürftigen und ihren
angehörigen über einen längeren zeitraum
soziale kontakte verwehren müssen wir
mussten das tun um die einrichtungen und
die bewohnerinnen und bewohner dort zu
schützen
inzwischen haben wir auch in den
pflegeheimen eine situation die es
erlaubt hier besucher wieder zuzulassen
ich will ihnen das auch gerne in zahlen
nochmal sagen wir haben 150 pflegeheime
in hamburg 40 pflegeheime waren
insgesamt betroffen hatten positiv
getestete bewohnerinnen und bewohner
inzwischen sind davon auch schon 236
wieder genesen so dass sich die zahl der
betroffenen einrichtungen auf 26
verringert hat wir haben aktuell noch
116 pflegeheim bewohnerinnen und
bewohner die akut erkrankt sind leider
sind auch 102
diese gruppe ist eben ganz besonders
gefährdet wenn sie sich infiziert und
deshalb herrscht da auch weiterhin
äußerste vorsicht und
besuchsmöglichkeiten nur unter ganz
bestimmten sicheren bedingungen
wir erlauben besucher von mindestens
einer stunde an einem tag in der woche
durch eine definierte person also nicht
wechselnde besucherinnen und besucher
sondern eine person die festgelegt wird
nach der entscheidung und den
möglichkeiten der einrichtung kann das
auf bis zu drei stunden in der woche
erhöht werden aber darauf besteht kein
anspruch ausnahmen bei der
sterbebegleitung sind weiterhin möglich
diese besuche sollen bevorzugt in den
außenbereichen der heime oder in besuchs
rennen stattfinden im zimmer der
pflegebedürftigen nur wenn die
pflegebedürftigen im mobil sind also
dort aufgesucht werden müssen
es muss mund nasen schutz getragen
werden von den besucherinnen und
besuchern händedesinfektion
und so etwas ist selbstverständlich
selbstverständlich keine erkrankten in
den einrichtungen zu besuch keine kinder
unter 14 jahren
wir schreiben auch weiterhin vor dass
alle pflegeheimbewohner die aus einem
krankenhaus zurück kommen in eine
einrichtung vorher negativ getestet
werden müssen und wir warten auch die
tests in den pflegeeinrichtungen aus
auch anlasslose text test sollen
verstärkt vorgenommen werden bei den
krankenhäusern bleibt es dabei wir haben
dort nie ein besuchsverbot gehabt
sondern das war immer nach der
entscheidung der krankenhäuser geregelt
und dabei bleibt es auch in zukunft zur
schule will ich jetzt nicht sagen das
wird herr abitur zur kita wir haben ja
der bürgermeister hat darauf hingewiesen
schon eine relativ weitgehenden
notbetreuung gehabt wir haben für
bestimmte berufsgruppen die betreuung
immer aufrechterhalten wir haben für
alleinerziehende die betreuung gehabt
und auch für alle die aus familiären
gründen eine betreuung brauchen
das wird jetzt ab dem 18 5
erweitert auf die vorschulkinder also
fünf und sechsjährige kinder die wieder
in die kita kommen können alle
regelungen die ich ihnen jetzt vortrage
gelten übrigens ab morgen mit ausnahme
der pflegeheim besucher die sind ab 18
50 und die ausweitung der kita betreuung
auf die vorschulkinder auch ab 18
fünften im einzelhandel fällt die
beschränkung auf 800 quadratmeter pro
geschäft wir führen stattdessen eine
begrenzung ein maximal ein kunde auf
zehn quadratmeter natürlich bleiben alle
regeln erhalten was abstandsgebot
hygiene und mund nasen bedeckung
betrifft
der betrieb von gaststätten auch
hotelrestaurants ist wieder gestattet
allerdings muss ein abstand zwischen den
tischen von also zwischen den gästen
zwischen von mindestens 1 meter 50
eingehalten werden oder es müssen
geeignet trennwände aufgestellt werden
der zugang muss kontrolliert werden zum
restaurant damit da auch nicht zur
gruppenbildung kommt die gäste müssen
registriert werden damit sie auch
zurückverfolgbar sind gefäß sind
untersagt und die mitarbeiter müssen im
unmittelbaren gäste kontakt auch im mund
nasen bedeckungen tragen hotels dürfen
wieder für touristen öffnen allerdings
dürfen sie nur 60 prozent ihrer
kapazitäten ausnutzen schwimmbäder
saunen und wellnessbereiche bleiben
geschlossen es gelten die allgemeinen
abstandsgebot registrierung und so
weiter wichtig ist noch dass in
wohngebäuden wohnraum nicht für
touristische zwecke vermietet werden da
weil wir der meinung sind dass dort
diese regeln nicht zu kontrollieren sind
auch fahrten mit ausflugs bussen mit
reisebussen mit ausflugsschiffen sind zu
touristischen zwecken wieder erlaubt
aber auch nur 50 prozent der kapazität
darf ausgenutzt werden in den einzelnen
fahrzeugen an bord abstand mund nasen
bedeckung wie im öpnv zum sportbetrieb
wird der innensenator etwas sagen
wir haben ja seit dem 4 schon die
friseurbetriebe wieder geöffnet mit
entsprechenden vorgaben über abstand
hygiene und masken wir erlauben jetzt
auch wieder so genannte körpernahe
dienstleistungen also kosmetikstudios
nagelstudios massagesalon stick to und
ähnliches aber auch unter strikten
regeln wir orientieren uns da auch an
dem was die berufsgenossenschaften
vorschreiben für diese bereiche also
masken tragen natürlich registrierung
der kunden und bei dienstleistungen am
gesicht weil dort eine besondere
infektionsgefahr ist weil man sich sehr
nahe kommt wird auch das tragen einer
atemschutzmaske für die beschäftigten
vorgeschrieben

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