WELT INTERVIEW: Welche Rechte haben Urlauber bei geplatzten Reisen?

Von WELT Nachrichtensender
Veröffentlicht am 13.05.2020


wenn ihr träume allerdings schon
geplatzt sind weil die reisen zum
beispiel nicht stattfinden können
abgesagt wurden was mache ich dann und
darüber spreche ich jetzt mit dem
fachanwalt für reiserecht kairo dk der
ist mir jetzt hier zugeschaltet hallo
herr rodegra die bundesrepublik also die
bundesrepublik die würde den kunden in
deutschland ja am liebsten zwangs
gutscheine ja aufzwingen muss man sagen
brüssel hat sich da bislang quer
gestellt will gutscheine für
ausgefallene reisen jetzt aber
attraktiver machen
wie soll das aussehen und wäre das dann
rechtlich überhaupt bindend ja die eu
hat gesagt gutscheine während vielleicht
doch eine ganz gute lösung aber es muss
absolut sichergestellt sein dass der
gutschein auch nicht an wert verliert
sprich sollte ein reiseveranstalter
während der gutschein laufzeit die soll
ja ein jahr betragen pleite gehen muss
der staat dafür einspringen also des
muss abgesichert sein so dass der reise
kunde wenigstens nach einem jahr sein
reisepreis wieder kriegt aber noch ist
alles gar nicht in trockenen tüchern es
muss auch diskutiert wenn gibt es eine
härtefallregelung bedeutet wenn jetzt
zum beispiel jemand in kurzarbeit ist
muss er dann gutschein akzeptieren oder
kann er dann sagen ich brauche jetzt
aber mein geld zurück dass er daneben
sein geld zurückbekommt es wird
interessant sein wie die bundesregierung
auf diese vorschläge reagiert und an
ihrem verhalten festhält diese gutschein
regelung einzuführen
jetzt frage ich mal für den kollegen
thomas klug wir haben eigentlich gerade
gehört die zwangs gutscheine die sind
erst mal vom tisch aber der kollege der
würde gerne nach frankreich fahren hat
bisher nur von seinem reiseveranstalter
eben einen gutschein angeboten bekommen
und die zeit drängt so langsam in sechs
wochen soll es losgehen was kann er tun
naja in sechs wochen wissen wir noch
nicht genau was ist die reisewarnung des
auswärtigen amts geht nur bis zum 14
juni und danach soll ist ja wieder
möglich sein zu reisen und eine
kostenfreien rücktritt der ist zurzeit
nicht möglich und wenn das reisen wieder
möglich ist in sechs wochen dann kann
diese reise oder muss diese reise auch
angetreten werden wäre dann nur aus
sorge nicht reisen will
der bleibt auch stornokosten sitzen und
wir hören hier aus den nachbarländern
alle wohl irgendwie aufmachen genaue
daten sind noch nicht so ganz festgelegt
aber alle machen hoffnung auf den
sommerurlaub
er ist es jetzt wenn ich in ein hotel
fahren
wie zb ein wellnesshotel arbeit da eben
die angebote nur begrenzt verfügbar sind
also zum beispiel die sauna der
fitnessraum weiterhin geschlossen
bleiben habe ich dann eine chance auf
eine preisminderung
ja das hat man auf jeden fall bei einer
pauschalreise aber auch bei der
individualreise also wenn ich nur das
hotel gebucht habe wenn
vertragsbestandteil war dass man eben
einen wellness einen großen
wellnessbereich hat und dieser ist
geschlossen dann ist das ein mangel
ich kann hier den preis mindern ich
würde sogar so weit gehen wenn es eine
reine wellnessurlaub ist also dieses
hotel der mittelpunkt des urlaubs sein
soll und grad mit dem wellnessbereich
ja das ist der sinn und zweck des
urlaubs dann ist eine wesentliche
leistung nicht mehr vorhanden und ich
kann dann kostenfrei vom vertrag
zurücktreten bzw
auch dem hotel sagen ich will nicht mehr
kommen als individualreisender dabei die
leistungen die ich gebucht habe
wellnessbereich ist nicht mehr vorhanden
und so ist ein kostenfreier rücktritt
sowohl in der pauschalreise als auch
individuelle reise möglich vielen dank
herr roth ja und dann müssen wir den
kollegen thomas klug ausrichten dass
vielleicht star zumindest die letzte
chance für seinen frankreich urlaub im
sommer noch nicht erledigt ist

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