SCHLAPPE FÜR SCHLAPPHÜTE: Verfassungsgericht kippt Abhörpraxis des BND
hinter hohen zäunen und bestens
abgeschirmt arbeitet sich der
bundesnachrichtendienst kurz bnd im
geheimen er durchforstet die weltweiten
datenströme sucht nach interessanten
informationen macht dies ohne konkreten
verdacht das nennt sich strategische
fernmelde oft währung im ausland und ist
dem bnd erlaubt solange er nicht
deutsche bürger auf diese weise
überwacht
journalistenverbände und die berliner
gesellschaft für freiheitsrechte
bezweifeln dies haben deshalb vor dem
bundesverfassungsgericht geklagt es geht
auch um die frage ob der bnd sich im
umgang mit ausländern im ausland an die
grundrechte halten muss das große
problem ist dass jeder fast überall auf
der welt ausländer ist das heißt also
wenn der bundesnachrichtendienst
ausländer unter leichteren bedingungen
überwachen kann dann kann er über den
datenaustausch mit befreundeten diensten
sicherstellen dass grundrechte letztlich
für niemanden mehr volle wirksamkeit
entfalten und das halten wir aus
rechtsstaatlicher sicht für unvertretbar
die richter haben der klage jetzt
stattgegeben das bmg gesetz muss
nachgebessert werden bis spätestens ende
2021
so lange darf der bnd daten sammeln die
bisher die regierung hält die
strategische fernmelde aufklärung für
unverzichtbar wir brauchen im ausland
viele informationen die der bnd uns
beschafft um krisen richtig
einzuschätzen
in dem internationalen terrorismus zu
bekämpfen und um unsere soldaten im
ausland zu schützen
das bundesverfassungsgericht stellt mit
dem urteil fest die bisherigen
technischen filter des bnd bei der
datensammlung genügen nicht dem
grundgesetz
0 Kommentare