URTEIL: Faktencheck bei Facebook muss gelöscht werden
das oberlandesgericht in karlsruhe hat
in einem berufungsverfahren gegen den
faktencheck bei facebook geurteilt
zugrunde lag ein streit zwischen dem
magazin pitches einblick und dem von
facebook für den faktencheck
beauftragten recherche netzwerk
collective in einem artikel des magazins
geht es um einen offenen brief an
un-generalsekretär antonio guterres
dessen unterzeichnen zufolge es keinen
klima notstand gibt tipps ein blick
spricht dabei von 500 wissenschaftlern
korrekte hat den artikel mit dem hinweis
teils falsch versehen denn bei den
unterzeichnern handle es sich nicht nur
um wissenschaftler außerdem seien einige
behauptungen in dem brief unzutreffend
thacis einblick klagte bei der
einschätzung handle sich nicht um einen
faktencheck sondern eine wertung
außerdem sei der sonderstatus des
recherche netzwerks unlauterer
wettbewerb vor allem weil die reichweite
eines mit stempel versehen artikels
gezielte reduziert wird nachdem die
erste instanz das landgericht mannheim
zugunsten von corrective entschied
urteilte das karlsruher gericht anders
der post darf nicht mehr mit dem stempel
versehen werden sonst drohen ein bußgeld
von bis zu 250.000 euro oder eine
ordnungshaft von ein bis zwei jahren
die begründung des urteils der hinweis
der faktencheck könne missverstanden
werden denn die kritik von corrective
habe sich weit überwiegend auf den
offenen brief bezogen und nicht auf die
berichterstattung das gericht betonte
jedoch dass in dem berufungsverfahren
nicht über die rechtmäßigkeit von fakten
prüfungen auf facebook im allgemeinen
entschieden wurde
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