CORONA: „Kann nicht sein, dass wir Krise ausrufen und dann Regeln nicht einhalten“ - Boehme-Neßler

Von WELT Nachrichtensender
Veröffentlicht am 06.12.2022


die Schuldenaufnahme der Europäischen
Union zu Bewältigung der
wirtschaftlichen corona-folgen verstößt
nicht gegen das Grundgesetz das hat das
Bundesverfassungsgericht heute
entschieden es billigte den
milliardenschweren Corona Aufbau vor der
EU er soll den EU-Mitgliedstaaten helfen
die Folgen der Pandemie zu bewältigen
dafür macht die EU-Kommission erstmals
im großen Stil Schulden insgesamt 750
Milliarden Euro
da hatten wir noch mal nach bei mir im
Studio ist Professor Volker Böhmen
Nestler verfassungs- und Staatsrechtler
von der Universität Oldenburg schön dass
sie heute morgen hier Vormittag bei uns
sind wie muss man dieses Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes denn jetzt
einordnen gemeinsame Schulden in der EU
die sind ja nicht unumstritten das ist
tatsächlich ein Problem weil die Frage
ist tatsächlich die Frage die im
Hintergrund lauert ist sind wir auf dem
Weg zur Fiskalunion sind wir da bei die
Haushalte die nationalen Haushalte in
der Europäischen Union zur europäisieren
das ist politisch total umstritten es
ist auch Europa rechtlich verboten es
ist auch verfassungsrechtlich im
Augenblick verboten die Maastricht
Verträge auch ne zum Beispiel genau und
der Kern der der Frage heute war gibt
der Bundestag so viel budget-hoheit aus
der Hand indem man mitmacht dass die
Europäische Union 750 Milliarden Euro
Schulden aufnimmt dass er sozusagen
nichts mehr übrig bleibt dass er sich in
seiner Haushalts Hoheit Souveränität so
sehr einschränkt das war die das war der
Kern der Frage darf der Bundestag so
viel Kreditermächtigungen abgeben an die
Europäische Union und Karlsruhe sieht
das ja offenbar so ist das wirklich
unumstritten die diese Entscheidung es
ist auf keinen Fall
es ist auch eine Entscheidung es gibt es
gibt auch eine abweichende Meinung es
gibt einer der eine der Richter schließt
sich dieser Entscheidung nicht anspricht
dagegen und der sagt zum Beispiel ja es
gibt ganz große Probleme und ihr die
anderen Richter oder das mehrheitsurteil
geht auf die wirklichen Probleme gar
nicht ein es geht gar nicht auf die
Frage ein was heißt das eigentlich wenn
die Europäische Union bis
2058 bis 2058 750 Milliarden Euro
zurückzahlen muss bis dahin geht die
zurückzahlen und es ist so wenn ein
Staat oder wenn es nicht reicht dann
müssen die Staaten nachschießen und das
ist das Problem der Bundestag hat nicht
in der Hand ob in zehn Jahren irgendwie
eine Anfrage der EU kommt du musst noch
x Milliarden nachschießen und das ist
der das ist sozusagen der
verfassungsrechtliche Punkt
der Bundestag seine Budgethoheit zu weit
aus der Hand die EU-Staaten hatten ja
eben seinerzeit damit argumentiert es
ist eine Krise wir müssen jetzt in
dieser Sondersituation halt eben mit
besonderen Maßnahmen rangehen aber wer
garantiert uns nicht dass dann
irgendwann die nächste Krise kommt und
wieder neue Schulden drauf gesattelt
werden also der Bundeskanzler hat ja
erst vor wenigen Wochen da noch mal ein
Riegel vorgeschoben weil im Zuge des
doppelwumms so hat man das ja genannt
haben sich dann andere Staaten Polen
Frankreich beschwert und haben gesagt
die Deutschen die subventionieren da
ihre Unternehmen ihre ihre Haushalte wir
wollen wieder gemeinschaftliches Geld da
hat Herr Scholz dann gesagt jetzt ist
nicht aber das kann ja dann wieder
hochkommen das Problem ist tatsächlich
wenn man sagt wir haben eine Krise dann
müssen wir uns automatisch an die Regeln
halten wenn wir aber jeden Monat eine
Krise haben dann spielen die Regeln
keine Rolle mehr und das ist ein Problem
wenn die Regeln in der Verfassung
bestehen also wir haben es ja in der
coronazeit ganz oft gesehen dass man
sagt na wir haben Krise dann legen wir
die Verfassung mal
entspannt aus oder halten uns vielleicht
nicht ganz an die Verfassung
es kann nicht sein dass wir immer Krise
ausrufen und dann die Regeln nicht
einhalten sag Professor Volker
böhme-nestler vielen Dank für diese
Einordnung dankeschön

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