Coronavirus: Erste Hamburger wegen Verstößen festgesetzt
ja wir haben gehört dass die regelung
die wir zur eindämmung der cholera
epidemie getroffen haben dann haben wir
weiter erforderlich sind und dass wir es
deshalb auch miteinander hinbekommen
müssen diese regelungen auch einzuhalten
das ist anstrengend das ist belastend
das wissen wir aber das müssen wir alle
zusammen noch eine weile durchhalten
die allermeisten haben wir den hamburger
verhalten sich hier sehr
verantwortungsbewusst und akzeptieren
dass für sich auch wir nehmen damit auch
verantwortung für die gesundheit anderer
aber wir stellen eben auch in einer
durchaus nicht unerheblichen zahl auf
verstöße fest
auch auf einem durchgängen niveau jeden
tag in dreistelliger höhe
seit geltung der kontakt beschränkung
haben wir hier über 1000 verstöße
festgestellt
die wir auch mit strafverfahren geahndet
haben wir haben aufenthaltsverbote
platzverweise ausgesprochen werden sogar
eine zahl von gewahrsamnahmen wenn
jemand nun überhaupt nicht einsichtig
war und sich anders das nicht
durchsetzen ließ insofern sind wir hier
schon gefordert und begrüßen deshalb
jetzt die möglichkeiten die wir erhalten
mit dem jetzt beschlossenen
ordnungswidrigkeit im bußgeldkatalog
weil wir damit ein instrumentarium haben
was differenzierter ist mit dem wir
zielgerichteter und passgenauer mit den
einzelnen verstößen umgehen können wo
dann auch sehr transparent eine für
jeden erkennbare sanktion nämlich ein
bußgeld mit dem einzelnen verstoß
verbunden ist und daneben auch eine
schnelle spürbare sanktionierung
erfolgen kann und gleichzeitig hat die
polizei dann eben auch die möglichkeit
ermessensspielraum zu nutzen und
weiterhin genau zu gucken wie geht man
mit der jeweiligen situation jetzt
angemessen um
die bußgeldhöhe bewegt sich zwischen 150
euro bis hin zu 25.000 euro diese
spreizung erklärt sich dadurch dass wir
natürlich einmal einsteigen bei den
individual- verstößen also bei den
dingen die ich selber falsch machen kann
wenn ich nach draußen gehe also die
abstände nicht einhalte mich in größeren
gruppen aufhalten veranstaltung der
versammlung franz ist gegeben sollte die
untersagt sind teilen nehme oder orte
betrete die ich nicht betreten darf
nach der dann jetzt am morgen geltenden
verordnung das sind die 150 euro das
steigt dann an bei den gewerbebetrieben
die und einrichtungen die geschlossen
sein müssen wenn sie sich daran nicht
halten liegen wir zwischen 2500 und 5000
m in der bußgeldhöhe und bei
wiederholung verstößen kann das dann
eben bis zu einer höhe von 25.000 euro
gehen wenn sich jemand dort haben sich
dem verweigert das ist eine möglichkeit
jetzt für uns sehr zielgenau mit
einzelnen punkten umzugehen das ist
keine jetzt härtere linie wir werden
weiter mit augenmaß unterwegs sein
aber wir haben ein bisschen bessere
möglichkeiten auch auf den einzelfall zu
reagieren und wie gesagt das ist dann
eine schnelle spürbare und für jede auch
die absehbare und begreifbare folge
bußgeldverfahren kennt jeder bei
strafverfahren weiß man gar nicht was
kommt jetzt überhaupt auf einen zu und
dann passiert das überhaupt dauer
naturgemäß länger sind komplizierter
bußgeld kennt jeder man wird verwarnt
erhält ein paar tage später in den
bußgeldbescheid mit der kontonummer und
dann weiß ich was ich zu tun habe
und damit sind wir glaube ich auch jetzt
für die zeit die vor uns liegt ein
bisschen gerüstet wir müssen natürlich
davon ausgehen dass das jetzt am
wochenende am sonntag wärmer wird dass
natürliches den drang gibt auch nach
draußen zu gehen sich zu bewegen sie
vielleicht auch zu treffen über die
osterfeiertage wird das noch mal zu
nehmen und
da appellieren wir dass alle sich weiter
so diszipliniert verhalten wie in der
vergangenheit wir wissen aber auch dass
das zunehmend schwerer wird und sofern
sind wir jetzt auch darauf vorbereitet
dann auf verstöße auch entsprechend zu
reagieren
0 Kommentare