WELT INTERVIEW: Reisewarnung bis 14. Juni - Was heißt das für bereits gebuchte Reisen?
die weltweite reisewarnung wird also bis
mindestens 14 juni verlängert durch das
auswärtige amt was bedeutet das für
touristen für die die schon was gebucht
haben darüber wollen wir sprechen mit
karo degree erst anwalt für reiserecht
ich grüße ganz herzlich rodegra schönen
konter gesetzt sind fangen wir
vielleicht mal mit pfingsten an weil das
liegt jetzt am nächsten ich habe über
die pfingstfeiertage eine pauschalreise
gebucht was habe ich rechtlich jetzt an
der hand wenn ich diese stornieren will
wenn diese pauschalreise ins ausland
gehen soll dann kann ich jetzt
stornieren und zwar kostenfrei ich
brauch gar keine ich großartig was zu
begründen ich kann sagen aufgrund der
reisewarnung möchte hier kostenfrei
zurücktreten
der reiseveranstalter ist angehalten
unverzüglich den reisepreis zu erstatten
er hat dafür 14 tage zeit und wenn der
reiseveranstalter sagt nicht statt denn
ich möchte ihn lieber einen gutschein
geben
das ist derzeit in der diskussion ob
eine gesetzliche verpflichtung zur
annahme von gutscheinen kommen wird die
haben wir aber noch nicht die
verpflichtungen darum gilt jetzt das
aktuelle recht und unrecht steht im
gesetz steht eben drin
innerhalb von 14 tagen muss der
veranstalter bargeld quasi auf den tisch
legen er muss den reisepreis erstatten
ob man ein gutschein annimmt ist immer
eine vereinbarung sache mit dem
reiseveranstalter ist klar dass der
reiseveranstalter scan will die
reisebranche ist gebeutelt finanzielle
risiken sind liegen auf der hand und
deswegen versucht man mit gutschein hier
die zeit bis zum herbst oder bis zum
frühjahr wenn es dann wieder richtig
losgeht zu überbrücken was macht man mit
den sommerferien bis zum 14
juni gilt diese warnung jetzt das kann
jetzt zweierlei bedeuten
sie wird darüber hinaus noch mal
verlängert oder aber dann geht wieder
was
was mache ich denn jetzt ja wir wissen
es leider alle nicht man muss jetzt
wirklich geduld haben wir jetzt voreilig
storniert weil er sagt ach das wird
sowieso nicht stattfindet ich schon mal
da ist da kann ich nur von apparaten den
reiseveranstalter darf dann stornokosten
verlangen denn diese weltweite
reisewarnung wie gesagt geht nur bis
mitte juni wenn sie denn kommt aber sie
wird heute kommen davon gehe ich aus und
da muss man einfach abwarten ob das auch
für den sommerurlaub gilt sollte die
dann verlängert werden oder in dem land
in dem ich in die sich reisen will
besteht ein
reiseverbot dann kann sich kostenfrei
stornieren und kriegt dann auch mein
geld zurück
inwieweit unterscheidet sich dieses
gesamte prozedere jetzt nochmal in
pauschalreisen und diejenigen die sich
zum beispiel im internet hier eine
ferienwohnung da den flug und da noch
mal ein dritter stelle den transfer
organisiert haben ja das ist
individualreisende wirklich schwieriger
denn wenn eine das reisen an sich
möglich ist trotz dieser reisewarnung
wir können ja ins ausland reisen es ist
ja nicht strikt verboten es wird nur
davor gewarnt und bei individualreisen
habe ich eben dieses instrumentarium des
kostenfreien rücktritt nicht da muss
sich womöglich reisen beziehungsweise
wenn ich nicht reisen will muss sich
stornokosten zahlen
etwas anderes gilt wenn das zielland ein
einreiseverbot verhängt hat zum beispiel
ich habe eine ferienwohnung in spanien
gemietet und darf da überhaupt nicht hin
dann kann ich auch hier soweit zumindest
deutsches recht gilt den preis für diese
ferienwohnung zurückverlangen herr oder
besten dank für all diese hinweise und
dass es sich zeit für uns genommen haben
sehr gerne
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